***        1998-2023 25 Jahre Kreativjubiläum        ***        1998-2023 25 Jahre Kreativjubiläum        ***        1998-2023 25 Jahre Kreativjubiläum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen –  Createur de Interieur – Ing. Christian Supola

All unsere Verkaufsabschlüsse und rechtsgeschäftlichen Erklärungen erfolgen ausschließlich unter nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden verpflichten uns nur, soweit sie schriftlich von uns anerkannt werden.

1. Vertragsabschluß

Unsere Angebote gelten stets freibleibend. Technische Änderungen unserer Lieferwerke vorbehalten. Die Annahme von Kundenbestellungen erfolgt entweder durch Auftragsbestätigung oder durch Lieferung. Maßgeblich für den vertraglichen Lieferungs- und Leistungsumfang ist ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung, bei Fehlern einer solchen, des Lieferscheines und der Rechnung.

Weicht dieser vom Bestellinhalt ab, gilt das Einverständnis des Kunden, sofern er nicht binnen 4 Tagen ab Zugang mit Einschreiben widerspricht, als gegeben. Nach diesem Zeitraum können keine Änderungen gemacht werden. Sollten seitens des Käufers Änderungen gewünscht werden, sind sämtliche mit dieser Änderung in Zusammenhang stehenden Kosten vom Käufer zu tragen. Dem Kunden wird bei Vertragsabschluß oder Lieferung eine Bedienungsanleitung und Pflegehinweise übergeben.

Bestellte Waren können nicht zurückgenommen werden !

2. Preise

Preisänderungen infolge allgemeiner Preis- und Lohnerhöhungen sowie Änderungen der Wechselkurse  und Import- bzw. Exportbedingungen behalten wir uns vor. Die Ausführung der Aufträge erfolgt daher zu den jeweils gültigen Preisen, Wechselkursen, Import- und Exportbedingungen am Tag der Lieferung.

3. Lieferfristen

Angaben über Lieferzeit sind annähernd und unverbindlich. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung auch aus anderen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist. Unsere Lieferpflicht ruht weiters, solange wir an der Lieferung aus nicht ausschließlich von uns zu vertretenden Umständen gehindert sind. Gerät einer der Vertragspartner in Hinblick auf den Liefertermin in Verzug, so ist ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird diese Nachfrist ebenfalls überschritten, so kann der vertragstreue Partner durch schriftlich Erklärung zurücktreten. 

Ein Lieferverzug liegt erst vor, wenn schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde. Ansprüche des Kunden gegen uns wegen Verzugsschäden oder –folgen sind gänzlich ausgeschlossen.

4. Lieferung

Der Versand erfolgt frei an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Termin. Der Termin

wird ca. 2 Wochen vor Lieferung dem Käufer bekanntgegeben, und kann nur für Tage, nicht aber für bestimmte Stunden eines Tages angegeben werden. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, daß für diesen Zeitraum jemand zur Verfügung steht, der die Lieferung übernehmen kann. Sollte die Lieferung zum vereinbarten Termin aus Verschulden des Käufers nicht gemacht werden können, trägt der Käufer sämtliche daraus entstehende Kosten.    

5. Gewährleistung/Schadenersatz/Produkthaftung

Die gelieferten Waren sind sofort bei Anlieferung mit der gemäß § 377, §378 HGB gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und feststellbare Mängel  bei sonstigem Ausschluß jeglicher Ansprüche – insbesondere auch Schadenersatzansprüche – auf dem Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken.

Falls bei Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muß dieser Umstand bei sonstigem Ausschluß sämtlicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Montagebericht vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender Prüfung feststellbarer Mangel binnen vier Tagen ab Anlieferung schriftlich detailliert gerügt werden. Garantieleistungen werden im Rahmen des Gewährleistungsumfanges unserer Lieferanten erbracht.

Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder zeigen sich innerhalb der Gewährleistungsfrist Fehler, so hat der Kunde nur Anspruch auf kostenlose Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb der angemessenen Frist. Durch unbefugte Eingriffe an den Verkaufsgegenständen erlischt auf jeden Fall der Gewährleistungsanspruch. Ein anderer oder weiterer Anspruch, insbesondere auf Minderung des Entgelts, auf welcher Rechtsgrundlage auch immer, besteht nicht, sofern dies nicht mit uns gesondert vereinbart wird.

Der Ersatz eventueller Mangelfolgeschäden ist auf unmittelbare Schäden bis zur Hälfte des Rechnungswertes des entsprechenden Auftrages begrenzt und steht dem Kunden nur zu, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen kraß-grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm übergebenen Anwendungshinweise zu beachten und bei Zweifelsfragen unsere Stellungnahme einzuholen.

Soweit der Kunde als Unternehmer durch ein von uns geliefertes Produkt in seinem Unternehmen Schäden erleidet, verzichtet er ausdrücklich auf den Ersatz von Sachschäden. Für den Fall der Weiterveräußerung der von uns erworbenen Produkte verpflichtet sich der Kunde, den obigen Verzicht gemäß § 9 ProdHG auf den die Ware erwerbenden Unternehmer zu überbinden. Sollte diese Überbindung – aus welchem Grund auch immer – unterbleiben oder rechtlich unwirksam sein, so verpflichtet sich der Kunde uns wegen aller daraus resultierenden Nachteile schad- und klaglos zu halten.

Schutzwirkungen aus diesem Vertrag zugunsten Dritter sind ausgeschlossen. Montagen werden nach bestem Wissen fachmännisch in Meisterqualität durchgeführt , aber ohne Gewähr für die Tragfähigkeit von Wänden, Decken und Fußböden. Bei beweglichen Möbeln übernehmen wir keine Gewähr für Schäden von Fußböden, falls diese eine zu geringe Härte aufweisen. 

6. Retouren

Der Kunde ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis und zu den von uns im Einzelfall festgelegten Bedingungen zur Rücksendung gelieferter Ware berechtigt; in jedem Fall hat die Rücksendung franko und ohne Nachnahme auf Gefahr und Kosten des Kunden zu erfolgen.

7. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern nicht – zum Beispiel mit Wiederverkäufern  – andere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, sofort netto zahlbar.

Mangels anderer Vereinbarungen sind wir bei der Überschreitung des Zahlungsziels berechtigt, für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang monatlich 6 % vom Rechnungsbetrag an Verzugszinsen zu berechnen. Teilzahlungsabmachungen haben nur solange Gültigkeit, als der Kunde seine Zahlung pünktlich leistet. Bei Nichteinhaltung haben wir das Recht, ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwa gegebener Wechsel, sofortige Bezahlung zu fordern.

Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder wird über sein Vermögen der Ausgleich oder Konkurs eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit einer späteren Fälligkeit laufen. Wird diese Restschuld nicht sofort bezahlt, so sind wir berechtigt, die Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluß jeglicher Rückbehaltungsrechte zu verlangen.

Die Fälligkeit des vertraglich festgelegten Entgeltes wird durch die Geltendmachung  behaupteter Garantie-, Gewährleistungs-, Schadenersatz-, Produkthaftungs- oder sonstiger Ansprüche nicht aufgeschoben. Insbesondere steht dem Kunden wegen derartiger Ansprüche keinerlei Recht auf  Zurückbehaltung, Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung zu. Forderungen aus anderen Geschäftsfällen können nur nach deren rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung oder im Falle unseres Anerkenntnisses gegen unsere Ansprüche aufgerechnet werden.

8. Rücktrittsrecht

Die Kreditwürdigkeit des Kunden ist notwendige Voraussetzung für jede Lieferung. Sollten uns nach Vertragsabschluß negative Auskünfte über die Vermögenslage des Kunden bekannt werden, sind wir nach unserem Ermessen berechtigt, entweder sofortige Zahlung oder bankmäßige Besicherung des Gesamtentgeltes zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Sollten unsere Lieferanten die gesamte Bestellung oder auch nur einen Teil davon innerhalb der vereinbarten Lieferfrist nicht liefern können sind wir ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall, daß der Verbraucher ungerechtfertigt vom Vertrag zurücktritt, bzw. der Verkäufer wegen Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung des Verbrauchers vom Vertrag zurücktritt, hat er dem Verkäufer eine Stornogebühr von 25% des Auftragsgesamtwertes zu bezahlen. Die Firma Christian Supola behält sich vor, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.

8.1 Rücktrittsrecht bei Konkurs bzw. Insolvenz eines Zulieferers

Falls sich im Zeitraum einer Auftragsabwicklung herausstellt, daß der Lieferant, dessen Waren vom Endverbraucher bestellt wurden, sich in einem Insolvenzverfahren befindet (bzw. aus anderen Gründen nicht liefern kann), verpflichtet sich der Verkäufer vom Zeitpunkt der  Bekanntgabe dieser Umstände innerhalb von 10 Wochen ein gleichwertiges Ersatzprodukt zu liefern. Der Preis dieses Ersatz -produktes darf einen Mehrpreis von max. 25% der im Kaufvertrag bestellten Waren nicht überschreiten. Diese Umstände berechtigen jedoch nicht zum Vertragsrücktritt.

9. Eigentumsvorbehalt

Alle Kaufgegenstände bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher Verbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber, gleich aus welchem Grund diese entstanden sein mögen. Zahlt der Kunde mit Scheck oder Wechsel, gilt die Verbindlichkeit erst dann als abgedeckt, wenn diese Papiere eingelöst sind. Zur Sicherung dieses Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde verpflichtet, die gelieferten Gegenstände gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Die nicht vollständig bezahlten Waren dürfen weder weiterveräußert noch verpfändet oder zur Sicherungsübereignung herangezogen werden. Bei eventuellen Pfändungen müssen wir unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt werden. Werden unsere Waren entgegen dem Verbot vom Kunden dennoch veräußert, so erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die aus dieser Veräußerung resultierenden Forderungen des Kunden.

Die Forderung des Kunden gegen den Dritten gelten sofort nach Entstehung  als an uns unwiderruflich abgetreten, und der Kunde ist verpflichtet, uns bei aufrechtem verlängerten Eigentumsvorbehalt auf Verlangen seine Kunden mitzuteilen.

10. Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen österreichischem Recht. Regelungen aufgrund internationaler Kaufrechtsübereinkommen kommen nicht zur Anwendung.

Erfüllungsort ist unser Firmensitz.

Ausschließlicher Gerichtsstand: Bezirksgericht Mattersburg

11. Verbindlichkeit des Vertrages

Ist eine der vorstehenden Bedingungen aus irgendeinem Grund ungültig, wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt.

12. Konsumentenschutz

Für Käufer, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz, wobei ausdrücklich festgehalten wird, daß die Nichtigkeit eines Teiles dieser Bestimmungen die Gültigkeit der weiteren Punkte nicht berührt.

Stand: 1.Jänner 2023